Benutzungsordnung und Reproduktionen
Der Zugang zu den Beständen ist in der Benutzungsordnung geregelt und grundsätzlich frei und unentgeltlich. Es können aber gesetzliche und vertragliche Einschränkungen bestehen. Nicht zugänglich sind unerschlossene und konservatorisch gefährdete Unterlagen. Die Unterlagen sind einmalig und unersetzlich und deshalb mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Den Anweisungen der Mitarbeitenden des Lesesaals ist jederzeit Folge zu leisten.
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Benutzungsordnung 2023 |
Selber Fotografieren
Sofern keine Rechte Dritter dagegen sprechen, können konservatorisch unbedenkliche und öffentlich zugängliche Unterlagen nach vorgängiger Rücksprache mit den Mitarbeitenden des Lesesaals fotografiert werden.
Kostenpflichtige Reproduktionen
In Ihrem Auftrag erstellt die Burgerbibliothek Bern Reproduktionen von Einzelseiten oder lässt ganze Handschriften digitalisieren. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Angebot und Kosten.
Reproduktionen können Sie über unser Online-Formular bestellen.
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Angebote und Kosten |